ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens

Zusammenfassung


214. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Veterinärwesens

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik sind, geleitet von dem Wunsche und entschlossen,

die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz

über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit anzuw...

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