Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.

Zusammenfassung


45. Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.

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Auszug


Vereinbarung zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Austausch von Mitteilungen in Staatsangehörigkeitssachen.

I. Mitteilungen über Einbürgerungen 1) Die beiden Regierungen werden künftig vierteljährlich einander die durch ihre Behörden vollzogenen Einbürgerungen von Angehörigen des ander...

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