Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern

Zusammenfassung


176. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern

(Übersetzung)

(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2475 der Anlage A des ADR darf Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, unter folgenden Bedingungen auch in Stahl...

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