Zusammenfassung
176. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern
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Auszug
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, in Stahlfässern
(Übersetzung)
(1) Abweichend von den Vorschriften der Rn. 2475 der Anlage A des ADR darf Natriumamid der Klasse 4.3, Rn. 2471, Ziffer 3, unter folgenden Bedingungen auch in Stahl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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