Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen.

Zusammenfassung


239. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen samt Schlußprotokoll.

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen.

Nachdem das am 28. Oktober 1955 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen nebst Schlußprotokoll, welche also lauten:

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Bundesrepublik Deutschland sind, in der Absicht, den Grenzübergang der Eisenbahnen zwischen den beiden Staaten zu regeln, übereingekommen, ein Abkommen zu schließen.

Zu diesem Zweck haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

Der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Dr. Wilfried Platzer im Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten und Herrn Ministerialrat Dr. Erich Jarischim Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe,

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Herrn Gesandten Dr. Carl Hermann Mueller-

Graaf, Leiter der Wirtschaftsdelegation der Bundesrepublik Deutschland in Wien, und Herrn Ministerialdirigenten Dr. Paul Schröter im Bundesministerium für Verkehr,

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachfolgenden Bestimmungen vereinbart haben:

Artikel 1

Allgemeines

(1) Beide Vertragsstaaten verpflichten sich, den Grenzübergang der Eisenbahnen zu ermöglichen.

Sie werden alle Maßnahmen treffen, um ihn zweckmäßig und einfach zu gestalten.

(2) Zu diesem Zwecke wird der Anschluß- und

Übergangsdienst auf den grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken in Gemeins...

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