Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße.

Zusammenfassung


166. Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße.

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Auszug


Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße.

Das Bundesministerium für Finanzen der Republik

Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland haben,

von dem Wunsc...

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