Zusammenfassung
11. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen in den Grenzgebieten
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER POLIZEIBEHÖRDEN UND ZOLLVERWALTUNGEN IN DEN GRENZGEBIETEN
DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND unter Bekräftigung ihres Willens, die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und Zollverwaltungen im Einvernehmen mit den Ländern Baden-Württemberg und Bayern unter Berücksichtigung der bisherigen erfolgreichen Kooperation zu beiderseitigem Nutzen auszubauen,
im Bestreben, durch gemeinsame Anstrengungen und koordiniertes Vorgehen der anhaltenden illegalen Zuwanderung und grenzüberschreitenden Kriminalität entgegenzuwirken, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von grenzüberschreitenden Gefahren und Störungen und insbesondere eine wirksame Verbrechensbekämpfung zu gewährleisten,in Ausfüllung von Titel III Kapitel 1 des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 90/1997 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 und der dazu erlassenen Ausführungsregelungen,in der A...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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