Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969, mit dem Arbeitszeitvorschriften abgeändert und ergänzt werden

Zusammenfassung


462. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung von Arbeitszeitvorschriften

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Auszug


Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969, mit dem Arbeitszeitvorschriften abgeändert und ergänzt werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Abänderung des Bundesgesetzes

über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, BGBl. Nr. 146/1948,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 45/

1952, 70/1955, 113/1962 und 103/1969, wird abgeändert wie folgt:

1. a) § 11 Abs....

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