Zusammenfassung
462. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung von Arbeitszeitvorschriften
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Auszug
Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969, mit dem Arbeitszeitvorschriften abgeändert und ergänzt werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Abänderung des Bundesgesetzesüber die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen Das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, BGBl. Nr. 146/1948,in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 45/1952, 70/1955, 113/1962 und 103/1969, wird abgeändert wie folgt:1. a) § 11 Abs....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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