Zusammenfassung
303. Bundesgesetz: Gewerbesteueränderungsgesetz 1959.
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Auszug
Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, mit dem das Gewerbesteuergesetz 1953 abgeändert wird (Gewerbesteueränderungsgesetz 1959).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel L Das Gewerbesteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 2/1954, in der geltenden Fassung wird geändert wie folgt:1. § 6 Abs. 3 hat zu lauten:„(3) Der Gewerbeertrag wird bei Gewerbetreibenden,die Bücher nach den Vo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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