Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, mit dem das Gewerbesteuergesetz 1953 abgeändert wird (Gewerbesteueränderungsgesetz 1959).

Zusammenfassung


303. Bundesgesetz: Gewerbesteueränderungsgesetz 1959.

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Auszug


Bundesgesetz vom 18. Dezember 1959, mit dem das Gewerbesteuergesetz 1953 abgeändert wird (Gewerbesteueränderungsgesetz 1959).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel L Das Gewerbesteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 2/

1954, in der geltenden Fassung wird geändert wie folgt:

1. § 6 Abs. 3 hat zu lauten:

„(3) Der Gewerbeertrag wird bei Gewerbetreibenden,

die Bücher nach den Vo...

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