Zusammenfassung
3. Bundesgesetz: Änderung des Kunsthochschul-Studiengesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 13. Dezember 1988, mit dem das Kunsthochschul-Studiengesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
ARTIKEL I Das Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl.Nr. 187/1983, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 348/1986 wird wie folgt geändert:1. § 6 Abs. 2 Z 1 und 2 lautet:„(2) Die Studierenden genießen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit; diese umfaßt das Recht,1. an der Hochschule, an der sie aufgenommen wurden, die Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern sowie Lehrveranstaltungen aus den übrigen Pflichtfächern ihrer Studienrichtung nach Maßgabe des § 27Abs. 1 bis 5 und 7 zu wählen;2. Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächern frei zu wählen sowie das Recht, Wahlfächer durch andere Wahlfächer gemäß § 16 Abs. 2zu ersetzen;"2. Im § 6 Abs. 2 Z 3 und 4 tr...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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