Bundesgesetz vom 13. Dezember 1988, mit dem das Kunsthochschul-Studiengesetz geändert wird

Zusammenfassung


3. Bundesgesetz: Änderung des Kunsthochschul-Studiengesetzes

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Auszug


Bundesgesetz vom 13. Dezember 1988, mit dem das Kunsthochschul-Studiengesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

ARTIKEL I Das Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl.

Nr. 187/1983, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 348/1986 wird wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 2 Z 1 und 2 lautet:

„(2) Die Studierenden genießen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit; diese umfaßt das Recht,

1. an der Hochschule, an der sie aufgenommen wurden, die Lehrveranstaltungen aus den zentralen künstlerischen Fächern sowie Lehrveranstaltungen aus den übrigen Pflichtfächern ihrer Studienrichtung nach Maßgabe des § 27

Abs. 1 bis 5 und 7 zu wählen;

2. Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächern frei zu wählen sowie das Recht, Wahlfächer durch andere Wahlfächer gemäß § 16 Abs. 2

zu ersetzen;"

2. Im § 6 Abs. 2 Z 3 und 4 tr...

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