Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Tragung der Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern

Zusammenfassung


660. Bundesgesetz: Tragung der Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Tragung der Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Dem § 6. der Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft im Einverne...

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