Zusammenfassung
238. Übereinkommen über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau
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Auszug
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE STAATSBÜRGERSCHAFT DER VERHEIRATETEN FRAU
Der Bundespräsident erklärt hiemit den Beitritt der Republik Österreich zum Übereinkommen
über die Staatsbürgerschaft der verheirateten Frau vom 20. Feber 1957, welches also lautet:(Übersetzung)DIE VERTRAGSSTAATEN SIND IN DER ERKENNTNIS, daß sich aus den Bestimmungenüber den Verlust oder den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch die Ehefrau auf Grund der Verehelichung, der Auflösung der Ehe oder des Wechsels der Staatsbürgerschaft des Ehemannes während der Ehe Kollisionen zwischen den die Staatsbürgerschaft betreffenden Gesetzen und Gepflogenheiten ergeben,IN DER ERKENNTNIS, daß die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Artikel 15...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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