Zusammenfassung
256. Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau samt Vorbehalt
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Auszug
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE DER FRAU
Nachdem das am 31. März 1953 in New York zur Unterzeichnung aufgelegte verfassungsändernde
Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau samt Vorbehalt der RepublikÖsterreich, welches also lautet:(Übersetzung)Vom Wunsche geleitet, den Grundsatz der Rechtsgleichheit für Mann und Frau, der in der Satzung der Vereinten Nationen enthalten ist, zu verwirklichen,In Anerkennung der Tatsache,daß jeder Mensch das Recht hat,an der Staatsführung seines Landes direkt oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen und das gleiche Recht auf Zugang zu den öffentlichenÄmtern seines Landes hat und von Dem Wunsche geleitet, die Stellung von Mann und Frau hinsichtlich des Genusses und der Ausübung politischer Rechte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Satzung der Vereinten Nationen und der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anzugleichen,Haben die vertragschli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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