Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 21. Dezember 1988 über das Verbot und die Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel

Zusammenfassung


108. Verordnung: Verbot und Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 21. Dezember 1988 über das Verbot und die Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel

Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, wird verordn...

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