Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 24. Jänner 1990, mit der weitere Änderungen der Vorläufigen Giftliste kundgemacht werden

Zusammenfassung


88. Verordnung: Kundmachung weiterer Änderungen der Vorläufigen Giftliste

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 24. Jänner 1990, mit der weitere Änderungen der Vorläufigen Giftliste kundgemacht werden

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Chemikaliengesetzes,

BGBl. Nr. 326/1987, werden folgende Änderungen der vorläufigen Giftliste kundgemacht:

1. Die Liste der im Anhang zur Vorläufigen Giftliste-Verordnung, BGBl. Nr. 2...

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