Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 1. Dezember 1968 über die Einbeziehung von Dienstnehmern der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien in die nach dem B-KUVG. geregelte Unfallversicherung

Zusammenfassung


422. Verordnung: Einbeziehung von Dienstnehmern der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien in die nach dem B-KUVG. geregelte Unfallversicherung

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 1. Dezember 1968 über die Einbeziehung von Dienstnehmern der Wiener Börsekammer und der Kammer der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien in die nach dem B-KUVG. geregelte Unfallversicherung

Auf Grund des § 4 des Beamten-K...

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