Verordnung der Bundesregierung vom 30. Juni 1964, mit der die Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste neuerlich geändert wird.

Zusammenfassung


160. Verordnung: Neuerliche Änderung der Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 30. Juni 1964, mit der die Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste neuerlich geändert wird.

Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 28. Juli 1925, BGBl. Nr. 282, über die Bildung eines Wirtschaftskörpers „Österreichische Bundesforste"

wird verordnet:

Artikel I.

Die Dienstordnung für d...

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