Verordnung der Bundesregierung vom 6. Juli 1965, mit der die Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste neuerlich geändert wird

Zusammenfassung


193. Verordnung: Neuerliche Änderung der Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 6. Juli 1965, mit der die Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste neuerlich geändert wird

Auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 28. Juli 1925, BGBl. Nr. 282, über die Bildung eines Wirtschaftskörpers „Österreichische Bundesforste"

wird verordnet:

Artikel I Die Dienstordnung für die Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste, BGBl.

Nr. 256/1949, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 102/1956, BGBl. Nr. 250/1959,...

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