Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. September 1989 über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Zusammenfassung


490. Verordnung: Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. September 1989 über die Festsetzung der Pauschalvergütung für den verlängerten Dienstplan für die Teilnehmer an der Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 3 im Sicherheitswachdienst

Auf Grund des § 16 a in Verbindung mit § ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen