Zusammenfassung
95. Bundesgesetz: Dienstrechtliche Bestimmungen für Bundesbedienstete und Landeslehrer.
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. Mai 1955, womit dienstrechtliche Bestimmungen für Bundesbedienstete und Landeslehrer getroffen werden.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.Das Gehaltsüberleitungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1947, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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