Bundesgesetz vom 25. Mai 1955, womit dienstrechtliche Bestimmungen für Bundesbedienstete und Landeslehrer getroffen werden.

Zusammenfassung


95. Bundesgesetz: Dienstrechtliche Bestimmungen für Bundesbedienstete und Landeslehrer.

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Mai 1955, womit dienstrechtliche Bestimmungen für Bundesbedienstete und Landeslehrer getroffen werden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

Das Gehaltsüberleitungsgesetz, BGBl. Nr. 22/

1947, wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

1...

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