Zusammenfassung
574. Bundesgesetz: Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1985) und des Richterdienstgesetzes
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Auszug
Bundesgesetz vom 13. Dezember 1985, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG-Novelle 1985) und das Richterdienstgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl.Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 295/1985, wird wie folgt geändert:1. § 65 Abs. 1 lautet:„(1) Das Urlaubsausmaß beträgt in jedem Kalenderjahr 1. 30 Werktage bei einem Dienstalter von weniger als 25 Jahren,2. 36 Werktage a) bei einem Dienstalter von 25 Jahren,b) für den Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse VIII oder IX sowie für den Beamten eine...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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