Verordnung der Bundesregierung über die Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen zu Gefahrenklassen (Gefahrenklassen-Verordnung)

Zusammenfassung


239. Verordnung: Gefahrenklassen-Verordnung

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung über die Zuordnung von Dienststellen und Dienststellenteilen zu Gefahrenklassen (Gefahrenklassen-Verordnung)

  

Auf Grund des § 85 Z 2 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 70/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2001 wird verordnet:  

§ 1. Die unter den Geltungsbereich des Bundesbediensteten-Schutzgesetzes fallenden Dienststellen  

(Dienststell...

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