Bundesgesetz über die ?Diplomatische Akademie Wien? (DAK ? Gesetz 1996)
Bundesgesetzblatt, 17 April 1996 (Nr. 178/1996)
Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)
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178. Bundesgesetz: "Diplomatische Akademie Wien" (DAK ? Gesetz 1996)
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Auszug
Bundesgesetz über die ?Diplomatische Akademie Wien? (DAK ? Gesetz 1996)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. In Wien wird unter der Bezeichnung „Diplomatische Akademie Wien“ („Diplomatische Akademie“)eine Anstalt öffentlichen Rechts errichtet.Aufgaben, Befugnisse§ 2. (1) Die Diplomatische Akademie hat die Aufgabe,1. Absolventen und Absolventinnen eines mit einem akademischen Grad abgeschlossenen Studiums an einer inländischen Universität oder Hochschule künstlerischer Richtung oder eines gleichwertigen ausländischen Studiums auf die Berufstätigkeit im diplomatischen Dienst, in internationalen Organisationen oder in der internationalen Wirtschaft vorzubereiten,2. Absolventen und Absolventinnen von Fachhochschulen auf die Berufstätigkeit in internationalen Organisationen oder in der internationalen Wirtschaft vorzubereiten,3. die Schulung von Führungskräften des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten sowie die Ausbildung und berufsbegleitende Fortbildung der Bediensteten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zu unterstützen.(2) Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:1. Lehrgänge und Veranstaltungen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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