Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, beide vom 18. April 1961

Zusammenfassung


237. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, beide vom 18. April 1961

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Wiener Übereinkommen über diplomatisch...

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