Protokoll I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn- Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 7. Februar 1970

Zusammenfassung


747. Protokoll I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) und Protokoll II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Zusatzübereinkommens zur CIV über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden und Protokoll III der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) betreffend die Erhöhung der kilometrischen Höchstsätze für die Beiträge der Vertragsstaaten zu den Ausgaben des Zentralamtes

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Auszug


Protokoll I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn- Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 7. Februar 1970

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß

1. des Protokolls I der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen.

Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)1) und über den Eisenbahn-Personen-

und -Gepäckverkehr (CIV) Kundgemacht in BGBl. Nr. 744/1974 vom 7. Februar 1970,

2. des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen

Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-

Personen- und -Gepäckverkehr (CIV) vom 7. Februar 1970 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des am 26. Februar 1966 unterzeichneten und am 1. Januar 1973 in Kraft: getretenen Zusatzübereinkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 201/1974 zur CIV von 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden und 3. des Protokolls III der Diplomatischen ...

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