Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1946).

Zusammenfassung


171. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1946.

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1946).

Der Nationalrat hat beschlossen:

Abschnitt A.

Einkommensteuer.

Das Einkommensteuergesetz vom 27. Februar 1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 297, in der Fassung der Steuervereinfachungs-Verordnung vom 14. September 1944, Deutsches R. G. Bl. I S. 202, wird in nachstehender Weise geändert:

Artikel I.

Änderung, der Steuergruppen.

(1) Die Steuersätze der Steuergruppe II werden aufgehoben. In der Anlage 1 zu § 32 (Einkommensteuertabelle)

entfällt die Spalte 3 mit den Steuerbeträgen der Steuergruppe II. Die bisherigen Spalten 4 bis 10 werden die Spalten 3 bis 9.

(2) In der Anlage 2 zu § 39 (Lohnsteuertabelle)

entfällt Spalte 4 mit den Steuerbeträgen für die Steuergruppe II. Die bisherigen...

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