Zusammenfassung
171. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1946.
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. Juli 1946 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1946).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Abschnitt A.Einkommensteuer.Das Einkommensteuergesetz vom 27. Februar 1939, Deutsches R. G. Bl. I S. 297, in der Fassung der Steuervereinfachungs-Verordnung vom 14. September 1944, Deutsches R. G. Bl. I S. 202, wird in nachstehender Weise geändert:Artikel I.Änderung, der Steuergruppen.(1) Die Steuersätze der Steuergruppe II werden aufgehoben. In der Anlage 1 zu § 32 (Einkommensteuertabelle)entfällt die Spalte 3 mit den Steuerbeträgen der Steuergruppe II. Die bisherigen Spalten 4 bis 10 werden die Spalten 3 bis 9.(2) In der Anlage 2 zu § 39 (Lohnsteuertabelle)entfällt Spalte 4 mit den Steuerbeträgen für die Steuergruppe II. Die bisherigen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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