Zusammenfassung
191. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1951.
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Auszug
Bundesgesetz vom 20. Juli 3951, über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1951).
Der Nationalrat hat beschlossen:
ABSCHNITT A.Einkommensteuer.Artikel I.Das Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1950 vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 101, und des 2.. Steueränderungsgesetzes 1950 vom 6. Dezember 1950,BGBl. Nr. 5/1951, wird in nachstehender Weise geändert:1. Im § 3 Z. 9 hat der letzte Satz zu lauten:„Werden bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Jubiläumsgeschenke die vorstehend genannten Höchstbeträgeüberschritten, so ist nur der übersteigende Betrag einkommensteuerpflichtig; wird die Einkommensteuer im Abzugswege eingehoben(Lohnsteuer), so ist § 40 Abs. 3 nicht anzuwenden,wird die Einkommensteuer veranlagt,so zählt der steuerpflichtige Teil zu den außerordentlichen Einkünften im Sinne des § 34;"2. Im § 10 Abs. 1 wird nach Z. 1 als Z. 2 eingefügt:„2. Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall-,Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflichtversicherung bei den Zuschußkassen nach§ 122 des Sozialversicherungs-Überleitungsgesetzes,BGBl. Nr. 142/1947, und zur Pflichtversicherung in der zusätzlichen Invalidenversicherung gemäß § S des Bundesgesetzes vom 14. Juli 1949, BGBl. Nr. 196, weiters Pensions(Provisions)beiträge der Bediensteten der Gebietskörperschaften und Pflichtbeiträge der Bediensteten sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften zu Versorgungseinrichtungen, soweit auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Teilnahme an einer solchen Versorgungseinrichtung besteht;"3. Im § 10 Abs. 1 erhält die bisherige Z. 2 die Bezeichnung Z. 3 und hat zu lauten:„3. Beiträge und Versicherungsprämien zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-und Invalidenversicherungen, zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall und zu Witwen-,Waisen-, Verso...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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