Zusammenfassung
8. Bundesgesetz: 2. Steueränderungsgesetz 1951.
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Auszug
Bundesgesetz vom 17. Dezember 1951 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (2. Steueränderungsgesetz 1951).
Der Nationalrat hat beschlossen:
ABSCHNITT A.Einkommensteuer.Artikel I.Das Einkommensteuergesetz in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1950 vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 101, des 2. Steueränderungsgesetzes 1950 vom 6. Dezember 1950, BGBl.Nr. 5/1951, und des Steueränderungsgesetzes 1951 vom 20. Juli 1951, BGBl. Nr. 191, wird in nachstehender Weise geändert:1. Im § 3 hat Z. 1 zu entfallen.2. Im § 10 Abs. 1 wird nach Z. 5 als neue Ziffer eingefügt:„6. Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen infolge der Beschlagnahme seiner Wohnung durch eine Besatzungsmacht erwachsen; diese Aufwendungen sind mit nachstehenden Pauschbeträgen zu berücksichtigen:  Hat die Steuerpflicht nicht während eines vollen Kalenderjahres bestanden, so sind die vorstehenden Pauschbeträge entsprechend der Zahl der vollen Monate, in denen die Steuerpflicht bestanden hat, ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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