Zusammenfassung
63. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1953.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 21. Mai 1953 über Änderungen auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1953).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I.(1) Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ist der steuerpflichtige Gewinn des Wirtschaftsjahres 1952 (1951/1952) auf Antrag des Steuerpflichtigen zu kürzen a) um den vierfachen Betrag der gemäß § 7Einkommensteuergesetz bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens(§ 6 Z. 1 Einkommensteuergesetz) zulässigen Absetzung für gewöhnliche Abnutzung oder b) nach Wahl des Steuerpflichtigen um einen Betrag, der als zulässige Absetzung für gewöhnliche Abnutzung von einer G...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links