Bundesgesetz vom 30. März 1955 über Änderungen auf dem Gebiete der direktes Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1955).

Zusammenfassung


59. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1955.

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Auszug


Bundesgesetz vom 30. März 1955 über Änderungen auf dem Gebiete der direktes Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1955).

Der Nationalrat hat beschlossen:

ABSCHNITT A.

Einkommensteuer.

Artikel I.

Das Einkommensteuergesetz 1953, BGBl.

Nr. 1/1954, in der Fassung des Versicherungsförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 181/1954, und der Einkommensteuernovelle 1954, BGBl. Nr. 13/

1955, wird in nachstehender Weise geändert:

1. Im § 3 Abs. 1 Z. 15 wird der letzte Halbsatz

„wird die Einkommensteuer veranl...

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