Zusammenfassung
59. Bundesgesetz: Steueränderungsgesetz 1955.
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Auszug
Bundesgesetz vom 30. März 1955 über Änderungen auf dem Gebiete der direktes Steuern und der Umsatzsteuer (Steueränderungsgesetz 1955).
Der Nationalrat hat beschlossen:
ABSCHNITT A.Einkommensteuer.Artikel I.Das Einkommensteuergesetz 1953, BGBl.Nr. 1/1954, in der Fassung des Versicherungsförderungsgesetzes,BGBl. Nr. 181/1954, und der Einkommensteuernovelle 1954, BGBl. Nr. 13/1955, wird in nachstehender Weise geändert:1. Im § 3 Abs. 1 Z. 15 wird der letzte Halbsatz„wird die Einkommensteuer veranl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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