Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. April 1955 über die Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1934, BGBl. II Nr. 78, betreffend die Einführung einer Dienstordnung und Errichtung eines Disziplinarausschusses bei den Bundestheatern.

Zusammenfassung


91. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes, betreffend die Einführung einer Dienstordnung und Errichtung eines Disziplinarausschusses bei den Bundestheatern.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 18. April 1955 über die Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1934, BGBl. II Nr. 78, betreffend die Einführung einer Dienstordnung und Errichtung eines Disziplinarausschusses bei den Bundestheatern.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des ...

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