Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 20. Dezember 1968 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden

Zusammenfassung


33. Verordnung: Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 20. Dezember 1968 über die Zuweisung von Disziplinarsachen bestimmter Behörden an Disziplinarkommissionen bei anderen Behörden

Auf Grund des § 100 Abs. 2 der Dienstpragmatik,

RGBl. Nr. 15/191...

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