Zusammenfassung
143. Verordnung: Doktorat der technischen Wissenschaften
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 6. April 1971 über das Doktorat der technischen Wissenschaften
Auf Grund des § 11 des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1969, BGBl. Nr. 290, über technische Studienrichtungen in Verbindung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes,
BGBl. Nr. 177/1966, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet:Allgemeines§ 1. (1) Das Studium zur Erwerbung des Doktorates der technischen Wissenscha...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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