Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung

Zusammenfassung


666. Verordnung: Doktorratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über das Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen technischer Richtung

Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG), BGBl.

Nr. 340/1993, wird verordnet:

Berechtigung

§ 1. Absolventinnen und Absolventen der nachstehenden Fachho...

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