Dritte Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit je im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz zur Durchführung von Artikel XIII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (Schiedsgerichtsgebührenverordnung ? SchGVO)

Zusammenfassung


462. Verordnung: Schiedsgerichtsgebührenverordnung ? SchGVO

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Auszug


Dritte Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit je im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz zur Durchführung von Artikel XIII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (Schiedsgerichtsgebührenverordnung ? SchGVO)

  

Auf Grund des Artikels XIII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2...

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