DRITTE ZUSATZVEREINBARUNG zur Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit

Zusammenfassung


300. Dritte Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


DRITTE ZUSATZVEREINBARUNG zur Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit

Auf Grund des Artikels 42 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 22. Dezember 1966 Kundgemacht in BGBl. ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen