Zusammenfassung
300. Dritte Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit
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Auszug
DRITTE ZUSATZVEREINBARUNG zur Vereinbarung vom 22. Dezember 1966 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit
Auf Grund des Artikels 42 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 22. Dezember 1966 Kundgemacht in BGBl. ...
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