Zusammenfassung
251. Drittes Internationales Zinnübereinkommen
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Auszug
DRITTES INTERNATIONALES ZINNÜBEREINKOMMEN
Der Bundespräsident erklärt das Dritte Internationale Zinnübereinkommen, welches also lautet:
(Übersetzung)Die vertragschließenden Regierungen sind in Anerkennung(a) der Tatsache, daß Grundstoffabkommen zum wirtschaftlichen Wachstum, besonders in erzeugenden Entwicklungsländern, wesentlich beitragen können, indem sie eine kurzfristige Preisstabilisierung und eine langfristige stetige Entwicklung der Grundstoffmärkte sichern helfen,(b) des Wertes fortlaufender Zusammenarbeit zwischen Erzeuger- und Verbraucherländern im Rahmen eines internationalen Grundstoffabkommens,um für Zinn belangvolle Probleme lösen zu helfen,(c) der außerordentlichen Wichtigkeit von Zinn für zahlreiche Länder, die weitgehend von günstigen und angemessenen Erzeugungs-, Verbrauchs-oder Handelsbedingungen für Zinn abhängig sind,(d) der Notwendigkeit, das Gedeihen und das Wachstum der Zinnindustrie, besonders in den erzeugenden Entwicklungsländern, zu schützen und zu fördern und dadurch ausreichende Zinnlieferungen zu sichern, um die Interessen der Verbraucher in den Einfuhrländern zu wahren,und(e) der Wichtigkeit für zinnerzeugende Länder,ihre Kaufkraft für Einfuhren zu erhalten und auszudehnen,wie folgt übereingekommen:ARTIKEL I Zielsetzung Die Ziele dieses Übereinkommens sind:(a) für einen Ausgleich zwischen Welterzeugung und -verbrauch von Zinn und die Verringerung ernster Schwierigkeiten, die durch Überschußoder Verknappung von Zinn entstehen, zu sorgen ;(b) übermäßige Schwankungen des Zinnpreises zu verhüten;(c) Vorkehrungen zu treffen, die helfen, die Erträge der Zinnausfuhr, besonders jene der erzeugenden Entwicklungsländer, zu erhalten und zu erhöhen, um damit beizutragen, daß diese Länder mit Hilfsmitteln für eine Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und der sozialen Entwicklung,bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher in den Einfuhrländern,versehen werden;(d) Bedingungen zu sichern, die beitragen, eine dynamische und steigende Produktionsrate der Erzeugung von Zinn auf der Grundlage eines einträglichen Erlöses für die Erzeuger zu erreichen,eine ausreichende Versorgung zu für die Verbraucher annehmbaren Preisen zu gewährleisten und für ein langfristiges Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zu sorgen;(e) weitverbreitete Arbeitslosigkeit oder Unterbeschäftigung und sonstige ernste Schwierigkeiten,die als Folge von Mißverhältnissen zwischen Angebot und Nachfrage bei Zinn entstehen können, zu verhüten oder zu verringern;(f) falls eine ernste Verknappung der Zinnvorräte eintritt oder zu erwarten ist, Schritte zu unternehmen, um eine Erhöhung der Zinnerzeugung und eine gerechte Verteilung von Zinnmetall zu angemessenen Preisen zu sichern;(g) falls ein bedeutender Überschuß an Zinnvorräten eintritt oder zu erwarten ist, Schritte zu unternehmen, um ernste Schwierigkeiten, die in den Erzeugerländern entstehen könnten, zu mindern;(h) Verfügungen über nichtgewerbliche Zinnvorräte von Regierungen zu überprüfen und die Kriterien für solche Verfügungen aufzustellen,die jede allfällig entstehende Unsicherheit und Schwierigkeit ausschalten würden;(i) Vorkehrungen für die fortlaufende Untersuchung der kurzfristigen und langfristigen Probleme der Welt-Zinnindustrie zu treffen;(j) die Notwendigkeit der Erschließung neuer Zinnvorkommen und des Schutzes der vorhandenen Lager gegen Raubbau oder vorzeitige Aufgabe laufend zu überprüfen;(k) eine ausgedehntere Mitwirkung in Organisationen,die sich der Forschung zur Förderung des Zinnverbrauchs widmen, zu unterstützen;(l) die Arbeiten des durch das Erste und Zweite Internationale Zinnübereinkommen errichteten Internationalen Zinnrates fortzusetzen.ARTIKEL II Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Übereinkommens gilt folgendes:Zinn bedeutet Zinnmetall, sonstiges raffiniertes Zinn oder den Zinngehalt von Konzentraten oder Erzen, die aus ihren natürlichen Vorkommen gefördert worden sind. Für die Zwecke dieser Begriffsbestimmungen gelten nicht als „Erz" (a) Stoffe, die aus dem Gestein für einen anderen Zweck als den der Aufbereitung abgeschieden worden sind und(b) Stoffe, die im Verlauf der Aufbereitung ausgeschieden werden.Zinnmetall bedeutet raffiniertes Zinn von guter, handelsüblicher Qualität mit einem Feingehalt von mindestens 9975 vom Hundert.Ausgleichsvorrat bedeutet den gemäß den Bestimmungen der Artikel X und XI diesesÜbereinkommens angelegten und verwalteten Ausgleichsvorrat.Bestände aus Zinnmaterialien bedeutet in bezug auf den Ausgleichsvorrat auch Metall, das für den Ausgleichsvorrat gekauft wurde,jedoch beim Verwalter des Ausgleichsvorrats noch nicht eingetroffen ist, nicht jedoch Metall, das aus dem Ausgleichsvorrat verkauft,aber vom Verwalter noch nicht ausgeliefert wurde.Tonne bedeutet die „long ton" von 2240 pounds avoirdupois.Nettoausfuhr bedeutet die unter den Umständen gemäß Teil I der Anlage C dieses Übe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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