Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. März 1981 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 186 Ötztal Straße im Bereich der Gemeinde Oetz

Zusammenfassung


158. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 186 Ötztal Straße im Bereich der Gemeinde Oetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. März 1981 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 186 Ötztal Straße im Bereich der Gemeinde Oetz

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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