Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark

Zusammenfassung


13. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 83 Kärntner Straße im Bereich der Gemeinde Dürnstein in der Steiermark

Auf Grund des § 4 Abs. 2 d...

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