Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. August 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Tragwein

Zusammenfassung


461. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Tragwein

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. August 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinde Tragwein

Auf Grund des § 4 Abs. 2...

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