Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. November 1979 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Gemeinde Grünau

Zusammenfassung


474. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Gemeinde Grünau

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. November 1979 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 39 Pielachtal Straße im Bereich der Gemeinde Grünau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und...

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