Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Jänner 1982 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 28 Puchenstubener Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz

Zusammenfassung


54. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 28 Puchenstubener Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Jänner 1982 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Straßenteiles der B 28 Puchenstubener Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton an der Jeßnitz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und ...

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