Bundesgesetz vom 25. Juni 1952 über die Aufhebung ehemals deutscher Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Rechtspflege.

Zusammenfassung


128. Bundesgesetz: Aufhebung ehemals deutscher Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Rechtspflege.

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Auszug


Bundesgesetz vom 25. Juni 1952 über die Aufhebung ehemals deutscher Rechtsvorschriften auf dem Gebiete der Rechtspflege.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die folgenden Rechtsvorschriften werden aufgehoben:

Auf dem Gebiete des Sachenrechtes.

1. Das Gesetz über die Veräußerung von Nießbrauchsrechten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten vom 13. Dezember 1935, Deutsches RGBl. I S. 1468;

2. die Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Veräußerung von Nießbrauchsrechten und beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten vom 12. Juni 1936, Deutsches RGBl. I S. 489;

3. die Zweite Verordnung zur Du...

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