Zusammenfassung
31. Gesetz: Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes.
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Gesetz vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
I. Aufhebung reichsdeutscher Vorschriften.§ 1. Mit Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten außer Kraft:1. Im Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechtes der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938, Deutsches R. G. Bl. I S. 807(G. Bl. f. d. L.Ö. Nr. 244/1938), die Â...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links