Gesetz vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes

Zusammenfassung


31. Gesetz: Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes.

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Auszug


Gesetz vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

I. Aufhebung reichsdeutscher Vorschriften.

§ 1. Mit Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten außer Kraft:

1. Im Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechtes der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 1938, Deutsches R. G. Bl. I S. 807

(G. Bl. f. d. L.Ö. Nr. 244/1938), die Â...

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