Bundesgesetz vom 5. Juli 1946 über die Aufhebung der Rechtsvorschriften für die Gewährung von Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüssen.

Zusammenfassung


149. Bundesgesetz: Aufhebung der Rechtsvorschriften für die Gewährung von Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüssen.

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Auszug


Bundesgesetz vom 5. Juli 1946 über die Aufhebung der Rechtsvorschriften für die Gewährung von Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüssen.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Alle die Gewährung von Ehestandsdarlehen,

Kin...

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