Zusammenfassung
149. Bundesgesetz: Aufhebung der Rechtsvorschriften für die Gewährung von Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüssen.
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Auszug
Bundesgesetz vom 5. Juli 1946 über die Aufhebung der Rechtsvorschriften für die Gewährung von Ehestandsdarlehen, Kinderbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen, Einrichtungsdarlehen und Einrichtungszuschüssen.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Alle die Gewährung von Ehestandsdarlehen,Kin...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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