Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Juli 1952 über die im eichdienstlichen Verfahren zu erhebenden Gebühren (Eichgebührenordnung 1952).

Zusammenfassung


162. Verordnung: Eichgebührenordnung 1952.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Juli 1952 über die im eichdienstlichen Verfahren zu erhebenden Gebühren (Eichgebührenordnung 1952).

Auf Grund des § 57 des Bundesgesetzes vom 5. Juli 1950, BGBl. Nr. 152, über das Maß- und Eichwesen (Maß- und Eichgesetz-MEG.) wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen verordnet:

§ 1. Zulassung.

(1) Im Verfahren, betreffend die Zulassung von Meßg...

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