Zusammenfassung
516. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung
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Auszug
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Kundgemacht in BGBl. Nr. 515/1979
Auf Grund des Artikels 13 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung vom 14. Dezember 1978 —
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