Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Kundgemacht in BGBl. Nr. 515/1979

Zusammenfassung


516. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung

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Auszug


Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung Kundgemacht in BGBl. Nr. 515/1979

Auf Grund des Artikels 13 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Arbeitslosenversicherung vom 14. Dezember 1978 —

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