Zusammenfassung
716. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
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Auszug
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969 und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Schweizerische Bundesrat in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommenüber die Rechtshilfe in Strafsachen — im folgenden als Übereinkommen bezeichnet — im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, sind übereingekommen,einen Vertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck als ihre Bevollmächtigten ernannt:Der Bundespräsident der Republik Österreich Herrn Erich Bielka-Karltreu, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der RepublikÖsterreich in der Schweiz,der Schweizerische Bundesrat Herrn Bundesrat Pierre Graber, Vorsteh...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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