Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr

Zusammenfassung


164. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft von dem Wunsche geleitet, den Personenverkehr in den Grenzzonen zu erleichtern, haben folgendes vereinbart:

Artikel 1

Grenzzonen

(1) Dieses Abkommen regelt den Grenzübertritt von Personen zwischen den Grenzzonen

Österreichs und der Schweiz. Es erstreckt sich auch auf den Kleinen Grenzverkehr zwischen

Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein.

(2) Grenzzonen im Sinne dieses Abkommens sind:

1. in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein:

a) die Kantone St. Gallen, Appenzell A. Rh.,

Appenzell I. Rh., Thurgau, vom Kanton Graubünden die Bezirke...

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