Zusammenfassung
110. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 samt Unterzeichnungsprotokoll
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Auszug
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945
Der Bundespräsident erklärt das am 16. Dezember 1957 in Bern unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945, welches folgendermaßen lautet:
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft,im Bestreben, die noch unerledigten österreichischen und schweizerischen Forderungen aus dem früheren schweizerisch-deutschen Verrechnungsverkehr einer Regelung zuzuführen,sind übereingekommen, das folgende Abkommen zu schließen.Artikel 1Die noch unerledigten österreichischen und schweizer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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