Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. Feber 1969, mit der die Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


74. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 2. Feber 1969, mit der die Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung neuerlich abgeändert wird

Auf Grund des § 9, des § 10 Abs. 5, des § 12

Abs. 4, des § 36 Abs. 1 Z. 4 und des § 75 des Allgemeinen Sozialversicherun...

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